Seite drucken
maedchen autobahn

::: Aktuelles

Was gibt es Neues im Ziel 3- Programm?

Aktuelles

Beratungstage

Die Beratungstage in den Euroregionen werden vorerst ausgesetzt. Bitte wenden Sie sich bei Beratungsbedarf an das GTS.

EU-Schwellenwerte ab 01. Januar 2012 im Öffentlichen Auftragswesen

Einladung zum Wettbewerb REGIOSTARS 2013

The RegioStars 2013 prizes for the most innovative regional development projects co-funded by the EU's Structural Funds will be awarded in June 2013 in Brussels. Five prize categories have been defined:

* smart growth - connecting universities to regional growth;
* durable growth - supporting resource efficiency in small companies;
* inclusive growth - creative/innovate responses to social challenges;
* CityStar - sustainable urban development and communication;
* information and communication - promotion of the EU's regional policy via short video clips.

Applications should be sent, by 20 April 2012, to regio.stars@ec.europa.eu.

For the 2013 awards, the selected finalists will, for the first time, have the opportunity to showcase their projects before an independent jury during the October 2012 Open Days. Applications should be sent, by 20 April 2012, to the same e-mail address.

More information: http://ec.europa.eu/regional_policy/cooperate/regions_for_economic_change/regiostars_13_en.cfm

Regelung zur Projektlaufzeit

Seit dem 1. September 2011 gilt für alle Neuanträge in der Regel eine Projektlaufzeit von max. 2 Jahren. Mit Blick auf den Fortschritt und die Vorbereitung eines erfolgreichen Abschlusses der Förderperiode vereinbarte die Verwaltungsbehörde mit der Nationalen Behörde eine maximale Laufzeit der Projekte bis zum 31. Dezember 2014. Die Kooperationspartner werden gebeten, diese Neuregelung bei der Planung und Erarbeitung ihrer Projekte zu beachten.

Berechnung der projektbezogenen Einnahmen

Ein Merkblat und ein Tool zur Berechnung des Finanzierungsdefizits bei Einnahmen schaffenden Projekten sowie eine Ausfüllhilfe wurden eingestellt. Mehr dazu in der Rubrik Formulare/Antragstellung.

Am 08./09. November 2011 wurden 14 neue Projekte mit einer EU-Förderung in Höhe von rund 22,1 Mio. EUR auf der Sitzung des Begleitausschusses in Karlovy Vary bestätigt.
Mehr Informationen finden Sie in der Pressemitteilung.

Wichtiger Hinweis:
Filmförderung, insbesondere Kinofilme und andere audiovisuelle Werke iSd Mitteilung der Kommission (KOM (2001) 534):

Bei der Filmförderung sind spezielle beihilferechtliche Maßstäbe zu beachten. Filmförderung erfolgt ausschließlich auf der beihilferechtlichen Rechtsgrundlage der Mitteilung der Kommission an den Rat, das Europäische Parlament, den Wirtschafts- und Sozialausschuss und den Ausschuss der Regionen zu bestimmten Rechtsfragen im Zusammenhang mit Kinofilmen und anderen audiovisuellen Werken (KOM (2001) 534 endg.). Alle entsprechenden Beihilferegelungen müssen gemäß Artikel 107 Absatz 3 d AEUV (Vertrag über die Arbeitsweise der Europäischen Union) der Europäischen Kommission zur Genehmigung vorgelegt werden.
Das Gemeinsame Umsetzungsdokument wurde nicht von der Europäischen Kommission im Hinblick auf eine Filmförderung nach der Mitteilung KOM (2001) 534 genehmigt. Eine Förderung ist im Ziel 3/Cil 3-Programm der grenzübergreifenden Zusammenarbeit zwischen dem Freistaat Sachsen und der Tschechischen Republik nicht möglich.

Neue Regelung Mindestabrechnungsbetrag in Sachsen

Der Mindestabrechnungsbetrag der sächsischen Kooperationspartner für die Art.-16-Prüfung ist ab sofort 1.500 € (außer staatliche Projektträger bzw. bei geringfügiger Beteilgung eines Kooperationspartners am Projekt). Mehr dazu.

Änderung des Ziel 3/Cíl 3-Programms

Die Europäische Kommission hat am 9. August 2011 die Änderung des Ziel 3/Cíl 3-Programms zur Förderung der grenzübergreifenden Zusammenarbeit 2007 - 2013 zwischen dem Freistaat Sachsen und der Tschechischen Republik genehmigt. Wesentlicher Inhalt der Änderung ist die Anpassung der Indikativen Finanzplanung sowie die Erweiterung der Fördermöglichkeiten innerhalb der Prioritätsachse 1 um „Maßnahmen zur Beseitigung von Hochwasserschäden und zur Förderung von Präventionsmaßnahmen, die mit dem Augusthochwasser im Zusammenhang stehen“.

Änderung des Gemeinsamen Umsetzungsdokumentes ab 07.07.2011

Das Gemeinsame Umsetzungsdokument für das Ziel 3/Cíl 3 Programm in der Version von 16.05.2011 tritt am 07.07.2011 in Kraft. Punkte, die geändert wurden, finden Sie hier.

Antragseinreichung

Das Einreichen von Anträgen ist laufend in allen drei Prioritätsachsen möglich. Von der Antragseinreichung ausgenommen sind die Bereiche Land- und Gemeindestraßen sowie Rettungswesen, Katastrophenschutz, Brandschutz und Sicherheit.