Was versteht man unter dem Begriff "grenzübergreifende Zusammenarbeit"?
In der Entscheidung des Rates vom 6. Oktober 2006 über strategische Kohäsionsleitlinien der Gemeinschaft wird die grenzübergreifende Zusammenarbeit in Punkt 2.4 definiert. Dort heißt es unter anderem (Zitat):
"Das Ziel der grenzübergreifenden Zusammenarbeit in Europa ist die Integration der von Staatsgrenzen zerschnittenen Gebiete, die mit gemeinsamen Problemen konfrontiert sind und für die gemeinsame Lösungen gefunden werden müssen. Alle Grenzregionene der EU werden mit solchen Problemen konfrontiert, die in der Regel dadurch verursacht werden, dass Arbeits- und Kapitalmärkte, Infrastrukturnetze, finanzielle Fähigkeiten und Institutionen zersplittert sind." ...
... "Die grenzübergreifende Zusammenarbeit sollte auf die Stärkung der Wettbewerbsfähigkeit der Grenzregionen ausgerichtet sein. Außerdem dürfte die grenzübergreifende Zusammenarbeit besonders dann zur wirtschaftlichen und sozialen Integration beitragen, wenn die Gebiete beiderseits der Grenze durch beträchtliche Disparitäten gekennzeichnet ist." ...
Die Entscheidung des Rates vom 6. Oktober 2006 über strategische Kohäsionsleitlinien der Gemeinschaft wurde im Amtsblatt der Europäischen Union ABl. L291 am 21.20.2006 veröffentlicht. Das Dokument steht auch als Download auf der EUR-Lex- Homepage , die einen kostenlosen Zugang zu den Rechtsvorschriften der Europäischen Union bietet, zur Verfügung.