Was versteht man unter dem Erstattungsprinzip?
Die Auszahlung von Fördermitteln erfolgt nur auf der Basis von tatsächlich bezahlten Rechnungen (quittierte Rechnungen). In Fällen, in denen das nicht möglich ist, sind diese Zahlungen durch gleichwertige Buchungsbelege nachzuweisen. Projektausgaben müsen durch den Lead Partner und seine Projektpartner stets vorfinanziert werden.