Förderempfänger
Wer kann einen Antrag zur Förderung eines grenzübergreifenden Projektes stellen?
Antragsberechtigt sind Einrichtungen, die im Gemeinsamen Umsetzungsdokument des "Ziel 3/Cíl3-Programms zur Förderung der grenzübergreifenden Zusammenarbeit zwischen dem Freistaat Sachsen und der Tschechischen Republik 2007 - 2013" benannt sind.
Im Teil II des Umsetzungsdokuments, der nationale Bestimmungen für den Freistaat Sachsen enthält, finden Sie die antragsberechtigten Kooperationspartner für jeden Vorhabensbereich.
Im Teil III, dem Nationalen Teil für die Tschechische Republik, finden Sie die Förderempfänger und die Projektpartner auf Seite 79. Eine tschechischsprachige Übersicht möglicher tschechischer Projektpartner finden Sie zudem hier.
Die am Projekt beteiligten Kooperationspartner müssen ihren Sitz in der Bundesrepublik Deutschland bzw. in der Tschechischen Republik haben.