Fördergebiet
Graphische Übersicht über die Fördergebietskulisse des Ziel 3- Programms zur Förderung der grenzübergreifenden Zusammenarbeit zwischen dem Freistaat Sachsen und der Tschechischen Republik 2007 - 2013
Durch Anklicken der Grafik wird ein PDF-Dokument geöffnet, das die Fördergebietskulisse mit den einzelnen Landkreisen und kreisfreien Städten wiedergibt.
Das Fördergebiet ist fest im Programmdokument definiert. Der Lead Partner bzw. seine Projektpartner müssen nicht zwingend ihren Sitz im Fördergebiet haben. Das Projekt selbst muss jedoch im vorgegebenen Gebiet seine Wirkung entfalten und einen nachhaltigen Beitrag für die Entwicklung der gemeinsamen Grenzregion leisten.
Fördergebiet Freistaat Sachsen
Am 1. August 2008 trat im Freistaat Sachsen eine Verwaltungsreform in Kraft, die u. A. eine Neugliederung der Landkreise beinhaltete.
Die geografische Ausdehnung des Ziel 3-Fördergebietes hat sich dadurch nicht geändert. Lediglich die Bezeichnung der Landkreise wurde aktualisiert. Die Gemeinden der ehemaligen Landkreise bzw. der kreisfreien Städte wurden entsprechend zugeordnet.
Fördergebiet (1. Reihe):
Vogtlandkreis |
mit den Gemeinden des ehemaligen Vogtlandkreises und der ehemaligen Kreisfreien Stadt Plauen |
Erzgebirgskreis |
mit den Gemeinden der ehemaligen Landkreise Aue-Schwarzenberg, Annaberg, Mittlerer Erzgebirgskreis |
Landkreis Mittelsachsen |
mit den Gemeinden des ehemaligen Landkreises Freiberg |
Landkreis Sächsische Schweiz / Osterzgebirge |
mit den Gemeinden der ehemaligen Landkreise Sächsische Schweiz und Weißeritzkreis |
Landkreis Bautzen |
mit den Gemeinden des ehemaligen Landkreises Bautzen |
Landkreis Görlitz |
mit den Gemeinden des ehemaligen Landkreises Löbau-Zittau |
Fördergebiete nach Flexibilisierungsregel (gilt nur für Freistaat Sachsen)
Die Flexibilisierungsregel ist in Artikel 21 (1) der Verordnung (EG) Nr. 1080/2006 definiert. Danach können in diesen Gebieten vom Programmbudget maximal 20% der Gesamtausgaben des Programms entfallen (betrifft nicht die Projektträger bei der Projektbearbeitung).
Erzgebirgskreis |
mit den Gemeinden des ehemaligen Landkreises Stollberg |
Landkreis Zwickau |
mit den Gemeinden des ehemaligen Landkreise Zwickauer Land und der Stadt Zwickau |
Stadt Chemnitz |
ehemalige Kreisfreie Stadt Chemnitz |
Landkreis Mittelsachsen |
mit den Gemeinden des ehemaligen Landkreises Mittweida |
Stadt Dresden |
ehemalige Kreisfreie Stadt Dresden |
Landkreis Meißen |
mit den Gemeinden des ehemaligen Landkreises Meißen |
Landkreis Bautzen |
mit den Gemeinden des ehemaligen Landkreises Kamenz und der Stadt Hoyerswerda |
Landkreis Görlitz |
mit den Gemeinden des ehemaligen Niederschlesischen Oberlausitzkreises und der Stadt Görlitz |
Landkreis Greiz |
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Saale-Orla-Kreis |
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Fördergebiet Tschechische Republik
Die Bezirke entsprechen gemäß der Verwaltungsreform der Tschechischen Republik der statistischen Ebene NUTS III. Das eigentliche Fördergebiet repräsentiert angemessen den tschechischen Teil der Grenzregion. Daher werden keine zusätzlichen förderfähigen Bereiche gemäß Artikel 21 (1) der Verordnung (EG) Nr. 1080/2006 ausgewiesen.
Bezirk Karlovarský |
Gebiete der Kreise Karlovy Vary, Sokolov, Cheb |
Bezirk Ústecký |
Gebiete der Kreise Chomutov, Most, Teplice, Louny, Litoměřice, Ústí nad Labem, Děčín |
Bezirk Liberecký |
Gebiete der Kreise Česká Lípa, Liberec, Jablonec, nad Nisou, Semily |