Fördergegenstände
Das weit gefasste Spektrum der Fördergegenstände des Ziel 3-Programms ermöglicht die Umsetzung einer Vielzahl grenzübergreifender Projekte in den unterschiedlichsten Lebensbereichen. Es reicht beispielsweise von der Infrastruktur über die wirtschaftliche Kooperation bis hin zu Kultur und Umwelt.
Die zentralen Fördergegenstände sind in den so genannten Prioritätsachsen formuliert. Diese werden in einzelne Vorhabensbereiche untergliedert. Die Vorhabensbereiche wiederum werden durch so genannte Aktivitäten spezifiziert, die die einzelnen Fördergegenstände konkret umschreiben.
- Prioritätsachse 1
Entwicklung der gesellschaftlichen Rahmenbedingungen im Fördergebiet- Vorhabensbereich 1
Kooperative Verbesserung u. bedarfsorientierter Auf- u. Ausbau der Infrastruktur sowie Kooperation im Bereich Regionalplanung u. -entwicklung
Die darunter fallenden Aktivitäten finden Sie hier . - Vorhabensbereich 2
Kooperative Maßnahmen in den Bereichen Humanressourcen, soziokulturelle Entwicklung und partnerschaftliche Zusammenarbeit
Die darunter fallenden Aktivitäten finden Sie hier . - Vorhabensbereich 3
Kooperation im Bereich Sicherheit, Rettungswesen, Katastrophenschutz und Brandschutz
Die darunter fallenden Aktivitäten finden Sie hier . - Vorhabensbereich 4
Gemeinsamer Kleinprojektefonds
Die darunter fallenden Aktivitäten finden Sie hier .
- Vorhabensbereich 1
- Prioritätsachse 2
Entwicklung der Wirtschaft und des Tourismus- Vorhabensbereich 1
Wirtschaftliche Kooperation und Entwicklung grenzübergreifender wirtschaftlicher Strukturen
Die darunter fallenden Aktivitäten finden Sie hier . - Vorhabensbereich 2
Kooperation und Entwicklung grenzübergreifender Strukturen im Tourismus
Die darunter fallenden Aktivitäten finden Sie hier .
- Vorhabensbereich 1
- Prioritätsachse 3
Verbesserung der Situation von Natur und Umwelt- Vorhabensbereich 1
Kooperation in den Bereichen Klimaschutz, Wald- u. Naturschutz, Landschaftspflege und Abfallwirtschaft
Die darunter fallenden Aktivitäten finden Sie hier . - Vorhabensbereich 2
Kooperation in den Bereichen Hochwasserschutz, Wasserwirtschaft, Wasserbau und Schutz von Gewässern
Die darunter fallenden Aktivitäten finden Sie hier .
- Vorhabensbereich 1
Die Technische Hilfe ist im Programmdokument als eigene Prioritätsachse enthalten und in dieser Übersicht nicht explizit aufgeführt. Sie dient dazu, Maßnahmen, die im Zusammenhang mit der Vorbereitung, Verwaltung, Begleitung, Bewertung, Information und Kontrolle sowie der Stärkung der Verwaltungskapazitäten stehen, zu unterstützen.
Insgesamt stellt die Europäische Union über den Europäischen Fonds für Regionalentwicklung (EFRE) 207.396.944 € für das Ziel 3-Programm zur Verfügung.
Davon entfällt fast die Hälfte (47 %) auf die Prioritätsachse 1. Dies entspricht rund 97 Mio. € an EU-Mitteln. Auf die Prioritätsachse 2 entfallen mit rund 62 Mio. € knapp ein Drittel (30%) der EU-Mittel. Für die Prioritätsachse 3 stehen ca. 36 Mio. € der EU-Mittel (rund 17 % ) zur Verfügung.
Für die Technische Hilfe werden 6 % der EU-Mittel (ca. 12 Mio. €) bereit gestellt.