Förderfähige Aktivitäten der Prioritätsachse 1 -
Entwicklung der gesellschaftlichen Rahmenbedingungen im Fördergebiet
Vorhabensbereich 1
Kooperative Verbesserung und erforderlicher bedarfsorientierter Auf- u. Ausbau der Infrastruktur sowie Kooperation im Bereich Regionalplanung und -entwicklung
- Maßnahmen zur Erhöhung der Durchlässigkeit des Grenzraums und Anbindung der Grenzregion an wichtige grenzübergreifende Verkehrsachsen
- Förderung des grenzübergreifenden Öffentlichen Personennahverkehrs (ÖPNV)
- Förderung der Informationsgesellschaft, insbesondere unter dem Aspekt der Mehrsprachigkeit
- Förderung von Netzwerken für geographische Informationssysteme (GIS) als Basis für gemeinsame Planungs- und Monitoringaufgaben
- Förderung von Innovationsprozessen in Kindertageseinrichtungen
- Förderung von gemeinsamen Maßnahmen aufgrund demografischer Veränderungen im Grenzraum
- Grenzübergreifende Aktivitäten im Bereich der Regionalplanung sowie interkommunale Kooperation und Regionalentwicklung
Vorhabensbereich 2
Kooperative Maßnahmen in den Bereichen Humanressourcen, soziokulturelle Entwicklung und partnerschaftliche Zusammenarbeit
- Förderung schulischer Projekte
- Förderung von Initiativen für grenzübergreifende Bildung, Qualifizierung und entsprechende Netzwerke
- Förderung für Menschen mit Behinderungen
- Förderung von Maßnahmen für junge Menschen
- Förderung von Maßnahmen in den Bereichen Museen, zeitgenössisches Kunst- und Kulturschaffen, Rezeption von Kunst- und Kultur
- Förderung der Revitalisierung und Erhaltung von Kunst- und Kulturobjekten von grenzübergreifender Bedeutung
- Entwicklung der partnerschaftlichen Zusammenarbeit
Vorhabensbereich 3
Kooperation im Bereich Sicherheit, Rettungswesen, Katastrophenschutz und Brandschutz
- Grenzübergreifende Aktivitäten im Bereich Sicherheit
- Grenzübergreifende Konzeptionen im Bereich Rettungswesen, Katastrophenschutz und Brandschutz
Vorhabensbereich 4
Gemeinsamer Kleinprojektefonds
- Verwaltung und Umsetzung des gemeinsamen Kleinprojektefonds
- Bewirtschaftung des Budgets des Kleinprojektefonds
In diesem Vorhabensbereich werden Mittel für die Verwaltung und Umsetzung des Gemeinsamen Kleinprojektefonds bereitgestellt. Die Umsetzung dieses Vorhabensbereiches erfolgt eigenverantwortlich durch die vier sächsisch-tschechischen Euroregionen Neisse-Nisa-Nysa, Elbe-Labe, Erzgebirge-Krušnohoří und EUREGIO EGRENSIS.
Ein Kleinprojekt kann mit EU-Mitteln von bis zu 22.500 EUR unterstützt werden, wenn es gemeinsam, d. h. von den tschechischen und sächsischen Kooperationspartnern, finanziert wird. Bei Kleinprojekten, die nicht gemeinsam mit einem Kooperationspartner des jeweiligen Nachbarlandes finanziert werden, kann die Förderung bis zu 15.000 Euro EU-Mittel betragen.
Die Projekte sollen insbesondere die grenzübergreifende Information, Kommunikation und Kooperation zwischen Bürgern, Vereinigungen und Behörden im gemeinsamen Fördergebiet pflegen und intensivieren sowie die Identifikation der Bevölkerung mit ihrem Lebensraum stärken.
Die Kontaktdaten der Euroregionen finden Sie hier .
Vorhabensbereich 5
Maßnahmen zur Beseitigung von Schäden durch das Augusthochwasser 2010 und Förderung von Präventionsmaßnahmen, die mit dem Hochwasser in Zusammenhang stehen
- Maßnahmen zur Erhöhung der Durchlässigkeit des Grenzraums und Anbindung der Grenzregion an wichtige grenzübergreifende Verkehrsachsen
- Grenzübergreifende Maßnahmen im Bereich Rettungswesen, Katastrophenschutz und Brandschutz
- Hochwasserschutz und grenzübergreifendes Krisenmanagement
Die Bewilligung von Projekten in diesem Bereich steht unter dem Vorbehalt der Genehmigung durch die Europäische Kommission.