Fördergrundlagen
Der Freistaat Sachsen und die Tschechische Republik haben ein Programmdokument erarbeitet, das am 20.12.2007 von der Europäischen Kommission genehmigt wurde. Es bildet gemeinsam mit dem Umsetzungsdokument die wesentliche Grundlage für die Förderung von sächsisch-tschechischen Vorhaben. Neben diesen Dokumenten gelten verschiedene Verordnungen der Europäischen Kommission. Sie finden diese unter der Rubrik Rechtsgrundlagen .
Die Fördergebiete werden von der Europäischen Kommission für alle Ziel 3/ Cíl 3-Programme in Europa festgelegt. Auf der Seite Fördergebiete finden Sie sowohl eine graphische Übersicht als auch die Auflistung der Landkreise und Kreisfreien Städte auf sächsischer und der Bezirke auf tschechischer Seite, in denen gemeinsame Vorhaben umgesetzt werden können.
Am meisten wird Ihr Interesse darauf gerichtet sein, welche inhaltlichen Förderschwerpunkte gesetzt werden, um den gemeinsamen Grenzraum nachhaltig weiterzuentwickeln und ob Sie berechtigt sind, einen Fördermittelantrag zu stellen. Antworten darauf erhalten Sie unter den Rubriken Fördergegenstände und Förderempfänger .