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maedchen autobahn

EU-Vorschriften allgemein

Die europäischen Strukturfondsverordnungen, insbesondere die

sowie die

sind Bestandteil der rechtlichen Grundlagen für die Erarbeitung, Genehmigung und Umsetzung des gemeinsamen Programms für das "Ziel 3-Programm zur Förderung der grenzübergreifenden Zusammenarbeit zwischen dem Freistaat Sachsen und der Tschechischen Republik 2007 - 2013".

Zusätzlich sind europarechtliche Vorgaben, insbesondere die Regelungen über die Zuschussfähigkeit von Ausgaben (siehe oben, Verordnung (EG) Nr. 1828/2006) zu beachten. Die Vergabe der Fördermittel erfolgt nach dem Erstattungsprinzip.