EU-Vorschriften Beihilfe
Die Förderungen werden nach Maßgabe der Beihilfevorschriften, sofern ihr Anwendungsbereich eröffnet ist, gewährt. Ein Projekt ist beihilferelevant, wenn es wettbewerbsverzerrend wirkt, d.h. wenn durch die zu gewährende Förderung der Kooperationspartner als Teilnehmer am freien Waren-und Dienstleistungsverkehr gegenüber anderen am Wettbewerb teilnehmenden Wirtschaftsteilnehmern einen Vorteil erlangen würde. Mehr dazu finden Sie in der: