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Nationale Vorschriften

Für sächsische Kooperationspartner wird die Förderung nach Maßgabe der §§ 23 und 44 der Haushaltsordung für den Freistaat Sachsen (Sächsische Haushaltsordnung - SäHO, SächsGVBI.2001, S.154) sowie der hierzu ergangenen Verwaltungsvorschriften des Sächsischen Staatsministeriums der Finanzen, in der jeweils geltenden Fassung, mit den in den abweichenden bzw. besonderen Regelungen im Umsetzungsdokument gewährt.

Bei der Vergabe öffentlicher Aufträge an Dritte ist die Vergabeverordnung einzuhalten. Die entsprechenden Rechtsgrundlagen sowie alle Informationen zum Thema Vergabe können Sie bei der Auftragsberatungsstelle Sachsen e.V. erfragen.

Ab 01. Januar 2012 sind für EU-weite Ausschreibungen für Aufträge neue Schwellenwerte laut Verordnung (EU) Nr. 1251/2011 der Kommission vom 30. November 2011 erforderlich. Die in der derzeit geltenden Vergabeverordnung (VgV) festgelegten Schwellenwerte gelten damit weiterhin, bis zum Inkrafttreten einer Änderung der VgV, deren Änderung im Februar 2012 beschlossen werden soll.

Für tschechische Dokumente ist das Ministerium für Regionalentwicklung inhaltlich verantwortlich. Relevant für tschechische Kooperationspartner sind das Handbuch für Antragsteller und das Handbuch für die Begünstigten und die Hinweisse für das Vergabeverfahren sowie zur Zuschussfähigkeit der Ausgaben.
Zum Herunterladen finden Sie die aktuellen Versionen der Handbücher sowie methodische Hinweise zur Vergabe und Zuschussfähigkeit in der tschechischen Sprachversion dieser Seite.