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Schritt 2: Entscheidung über die Förderung eines Projektes

Wer entscheidet über die Förderung eines grenzübergreifenden Vorhabens?

Der Begleitausschuss entscheidet über die finanzielle Unterstützung eines Projektantrages, der im Rahmen des gemeinsamen Ziel 3- Programms gestellt wurde. Das Gremium trifft sich in in der Regel vier bis fünf Mal im Jahr zu einer Sitzung. Die Termine finden Sie hier .

Wann und wie erfährt der Antragsteller, ob sein Projekt gefördert wird?

Die Entscheidung über die Bestätigung, Ablehnung oder Vertagung des Projektantrages wird vom GTS in einem Protokoll dokumentiert. Das Gemeinsame Technische Sekretariat teilt dem Lead-Partner den Beschluss des Begleitausschusses über seinen Projektantrag mit.

1) Bestätigung

Wurde das Projekt bestätigt, übermittelt das GTS dem Lead-Partner ein entsprechendes Angebot über den Abschluss eines privatrechtlichen Zuwendungsvertrages. Die Annahme des Zuwendungsvertrages hat innerhalb einer Frist von 4 Wochen durch den Lead-Partner zu erfolgen.

Ist eine Förderung aus dem Staatshaushalt der Tschechischen Republik beantragt, übermittelt das GTS das entsprechende Angebot erst nach verbindlicher Mitteilung des Ministeriums für Regionalentwicklung der Tschechischen Republik über die Bewilligung der Förderung aus dem Staatshaushalt der Tschechischen Republik.

Nach Annahme des Zuwendungsvertrages muss der Lead-Partner eine jährliche Auszahlungsplanung für das Projekt innerhalb von 14 Tagen dem GTS vorlegen. Tschechische Lead-Partner müssen die Planung mit dem für sie zuständigen Artikel-16-Prüfer abgestimmt haben (Zentrum für Regionalentwicklung).

2) Ablehnung

Wurde das Projekt abgelehnt, übermittelt das GTS dem Lead-Partner die endgültige Ablehnung seines Projektantrages.

3) Vertagung

Der Begleitausschuss kann die Entscheidung über das Projekt auf einen späteren Zeitpunkt verschieben. Der Projektantrag wird dann in der nächsten Sitzung erneut zur Entscheidung vorgelegt.

Wichtig zu wissen!

Die Erstattung der zuschussfähigen Ausgaben erfolgt nur dann, wenn das Projekt durch den Begleitausschuss bestätigt wurde.