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Förderverfahren: Von der Projektidee zum erfolgreichen grenzüberschreitenden Projekt

Sie haben gemeinsam mit sächsischen und/oder tschechischen Partnern eine Projektidee und benötigen für die Umsetzung finanzielle Unterstützung?

Wir helfen Ihnen durch eine Beratung gern weiter.

Der erste Schritt für die Vorbereitung eines grenzübergreifenden Projektes für eine Förderung aus dem Ziel 3-Programm Sachsen-Tschechien 2007-2013 besteht in der Beantwortung der folgenden Fragen:

Wer arbeitet zusammen und in welcher Form?

Mindestens 1 Projektpartner aus jedem Land muss in die Umsetzung eines grenzübergreifenden Vorhabens einbezogen sein. Dabei werden künftig nur noch solche Projekte finanziell unterstützt, bei denen die Projektpartner auf mindestens zwei der folgenden vier Arten zusammenarbeiten:

Die Partner müssen sich darüber verständigen, welche Aufgaben die einzelnen Projektpartner übernehmen und welche Ressourcen (Zeit, Personal, Finanzmittel) sie für das Vorhaben zur Verfügung stellen.

Wer Förderempfänger sein kann, erfahren Sie hier .

Wer leitet das Projekt?

Für ein grenzübergreifendes Vorhaben, in dem sowohl deutsche als auch tschechische Projektpartner zusammenarbeiten, wird ein Partner ausgewählt, der die Gesamtverantwortung für das Projekt übernimmt. Er tritt als Ansprech- bzw. Vertragspartner auf. Der Lead-Partner trägt die organisatorische, inhaltliche und finanzielle Gesamtverantwortung für das Projekt. An den Lead-Partner, den sich die am Projekt beteiligten Partner auswählen, werden dabei hohe Anforderungen an ein länderübergreifendes Projektmanagement gestellt. Der Beitrag jedes einzelnen Projektpartners ist jedoch unverzichtbar für die Umsetzung und damit den Gesamterfolg des Vorhabens.

Was ist Inhalt des Projektes?

Voraussetzung für eine Förderung ist, dass sich ein grenzübergreifendes Projekt inhaltlich in das Ziel 3- Programm einordnen lässt (siehe Fördergegenstände ). Das Projekt muss klare Ziele vorweisen. Zudem soll durch konkrete, geeignete und nachvollziehbare Aktivitäten beschrieben werden, wie diese Ziele erreicht werden.

Wo wird das Projekt umgesetzt bzw. wirkt es?

Das Fördergebiet ist fest definiert. Der Lead-Partner bzw. seine Projektpartner müssen nicht zwingend ihren Sitz im Fördergebiet haben. Das Projekt selbst muss jedoch im vorgegebenen Gebiet seine Wirkung entfalten und einen nachhaltigen Beitrag für die Entwicklung der gemeinsamen Grenzregion leisten.

Wie hoch ist der Zuschuss?

Liegt der für das Projekt beantragte Zuschuss aus EFRE-Mittel über 22.500 €, handelt es sich um ein Großprojekt, das entsprechend des hier beschriebenen Verfahrens behandelt wird. Unter diesem Wert liegende Projekte können im Rahmen des Kleinprojektefonds in den Euroregionen beantragt werden.

Die Höhe der Förderung kann bis zu 85 % der zuschussfähigen Ausgaben betragen. Die Zuschussfähigkeit der Ausgaben regeln die Rechtsgrundlagen sowie nationale Vorschriften. Die Projektausgaben müssen dem Programmbudget angemessen sein und in einem adäquaten Verhältnis zu den grenzübergreifenden Effekten des Projektes stehen.

Das Gemeinsame Technische Sekretariat unterstützt Sie bei der Vorbereitung Ihres Projektes

Sie haben Ihre Projektidee gemeinschaftlich mit Ihren Partnern abgestimmt.

Nun ist es sinnvoll, die Projektidee in einer Projektskizze zu formulieren, damit eine erste Prüfung vorgenommen werden kann, ob die grundsätzlichen Voraussetzungen des Ziel3-Programms erfüllt werden. Die Vereinbarung eines Beratungstermins mit Mitarbeitern des GTS wird daher empfohlen.

Termine für Beratungstage finden Sie hier .