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maedchen autobahn

Kontakte

Wollen Sie zu einem Projekt beraten werden? Haben Sie Fragen während der Projektumsetzung zu Änderungen im Projekt, zur Artikel16-Prüfung und zur Auszahlung? Haben Sie Fragen zum Programm? Wollen Sie wissen, was sich hinter dem "Gemeinsamen Kleinprojektefonds" verbirgt?

Hier finden Sie die richtigen Ansprechpartner für Ihr Anliegen.

Das Gemeinsame Technische Sekretariat (GTS) berät Interessenten und Antragsteller in allen Fragen der Projektantragstellung und Bewilligung sowie zu Änderungen im Projekt während der Projektumsetzung. Darüber hinaus ist das GTS unter anderem verantwortlich für die Öffentlichkeitsarbeit, d.h. zum Beispiel die Organisation und Durchführung von Veranstaltungen und Redaktion des Internetauftritts.

Die SAB als Förderstelle ist der Artikel-16-Prüfer für sächsische Kooperationspartner sowie die zwischengeschaltete Stelle der Bescheinigungsbehörde, die die Auszahlung an sächsische und tschechische Lead Partner durchführt.

Das Zentrum für Regionalentwicklung ist der Artikel-16-Prüfer für tschechische Kooperationspartner.

Die Verwaltungsbehörde hat die Gesamtverantwortung für die ordnungsgemäße Umsetzung des Ziel 3- Programms inne und ist in Programmfragen alleiniger Ansprechpartner gegenüber der Europäischen Kommission.

Unmittelbarer Ansprechpartner für die Verwaltungsbehörde in allen Fragen der Umsetzung des Ziel 3- Programms für die Belange auf tschechischem Fördergebiet ist die Nationale Behörde in der Tschechischen Republik.

Wenn Sie Informationen zum Gemeinsamen Kleinprojektefonds erhalten möchten, so nehmen Sie zu den Geschäftsstellen der Euroregionen , die entlang der sächsisch-tschechischen Grenze angesiedelt sind, Kontakt auf.