Öffentlichkeitsarbeit auf Projektebene
Allgemein:Die projektbezogene Öffentlichkeitsarbeit besteht aus zwei Schwerpunkten:
- Es ist darauf hinzuweisen, dass für das Vorhaben Mittel der Europäischen Gemeinschaft (EFRE-Europäischer Fonds für regionale Entwicklung) eingesetzt wurden.
- Es wird in geeigneter Form darüber informiert, welche Ergebnisse erreicht wurden und wie das Vorhaben dazu beigetragen hat, den gemeinsamen Grenzraum nachhaltig weiterzuentwickeln.
Die Verpflichtung zur Öffentlichkeitsarbeit ist in Abschnitt 1 der Durchführungsverordnung (EG) Nr. 1828/2006 der Europäischen Kommission vom 08.12.2006 festgelegt.
Öffentlichkeitsarbeit im Projekt: Die Kooperationspartner müssen geeignete Aktivitäten zur Öffentlichkeitsarbeit im Projekt einplanen. Diese Kosten sind zuschussfähig.
Benutzen Sie für die Informations- und Publizitätsmaßnahmen folgende Elemente:
1. das Emblem der Europäischen Union entsprechend den in Anhang 1 der Verordnung (EG) Nr. 1828/2006 angegebenen grafischen Normen und den Verweis auf die Europäische Union
2. den Verweis auf den EFRE: "Europäischer Fonds für regionale Entwicklung"
3. den Hinweis auf den gemeinschaftlichen Mehrwert, der wie folgt lautet: "Investition in Ihre Zukunft".
Wir haben für Sie diese drei Elemente in ein EFRE-Logo zum Herunterladen (in der grauen Box rechts) in jpg- und eps-Versionen (für grafische Formen) vorbereitet. Solten Sie eine andere Form benötigen, wenden Sie sich bitte an uns.
Für kleines Werbematerial gilt Punkt 2. und 3. nicht. Das passende EU-Logo für kleine Gegenstände (z.B.Kulis) finden Sie auch in der grauen Box rechts.
Das Programmlogo Ziel 3 wird empfohlen.