Stichtage zur Einreichung von Projekten
Projektanträge können jederzeit eingereicht werden. Zur Orientierung gibt es Stichtage. Der Stichtag definiert das Datum, an dem Ihr Projektantrag beim Gemeinsamen Technischen Sekretariat bzw. im zuständigen Bezirksamt (bei tschechischen Lead Partnern) eingereicht sein muss, um im nächstmöglichen Sitzungstermin des Begleitausschusses behandelt werden zu können.
Achtung! Derzeit liegen dem GTS viele Projektanträge vor und die Zeit der fachlichen Prüfung biss zur Behandlung im Begleitausschuss verlängert sich (die Etscheidung im nächstmöglichen Begleitausschuss kann nicht garantiert werden. Wir bitten um Verständnis.
Der Begleitausschuss entscheidet über die Förderung eines grenzübergreifenden Vorhabens im Rahmen des gemeinsamen "Ziel 3- Programms zur Förderung der grenzübergreifenden Zusammenarbeit zwischen dem Freistaat Sachsen und der Tschechischen Republik 2007 - 2013".
Es wird darauf hingewiesen, dass die Erreichung des Begleitausschusstermins für Ihren Projektantrag auch von der Vollständigkeit und der Qualität der Unterlagen sowie der Anzahl der insgesamt eingereichten Anträge abhängig ist.